Die Gemeindeordnung Schleswig Holsteins legt die Aufgaben eines Oberbürgermeisters fest:
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel.
Für Neumünster übersetzt heißt das: „Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung der kreisfreien Stadt Neumünster in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Ratsversammlung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel.“
Die Neumünsteranerinnen und Neumünsteraner wählen den Chef der Verwaltung
Ich durfte als Geschäftsführer zwei mittelständische Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern leiten und ich habe in meinem zwanzigjährigen beruflichen Leben viele Kommunalverwaltungen wie hier in Neumünster gesehen.
Diese Erfahrungen helfen mir bei der Arbeit als Oberbürgermeister, um den in der Regel engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich vernünftige Rahmenbedingungen und Strukturen zu schaffen, damit sie ihre Aufgabe zum Wohle der Allgemeinheit erfolgreich erfüllen können.

Der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung „nach den Zielen und Grundsätzen der Ratsversammlung“
Wir, in Politik und Verwaltung, müssen unsere Art Politik zu machen verbessern. Das heißt für mich als Oberbürgermeister in allererster Linie: wir dürfen nicht mehr nur Entscheidungen für die Menschen Fällen, wir müssen die Entscheidungen mit den Menschen fällen.
Die Ratsmitglieder sind die Abgeordneten der Neumünsteraner Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam enstscheiden wir durch Gespräche und Beratungen über grundsätzliche, das Leben aller betreffende Themen, wie Klimaschutz, Wohnungsbau oder etwa Sicherheit in der Stadt.
Der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung „im Rahmen der bereitgestellten Mittel“
Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck. Sie war und ist notwendig, um handlungsfähig zu bleiben.
Die Investitionen, die Neumünster benötigt, können nicht alle aus dem kommunalen Haushalt bestritten werden. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass Fördermittel und Investitionen in die Stadt fließen, die Wohnen, Städtebau, Kunst und Kultur, Sport fördern.
Meine Aufgabe zusammengefasst
Aus dem „Juristendeutsch“ der Kommunalordnung übersetze ich die Aufgabe als Oberbürgermeister für Neumünster wie folgt:
- Ich übernehme die Verantwortung, eine leistungsfähige Verwaltung zu schaffen und diese fachlich zu leiten.
- Ich übernehme die Verantwortung, dass die Ziele und Grundsätze der Ratsversammlung, also auch die Beschlüsse der Ratsversammlung, konsequent umgesetzt werden.
- Ich übernehme die Verantwortung, dass die Bevölkerung als Ganzes und die einzelnen Interessensgruppen in diese Entscheidungen zuverlässig mit eingebunden werden.
- Ich übernehme die Verantwortung, dass Neumünster die finanziellen Chancen auch nutzt.