Tobias Bergmann

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Mein Amtsverständnis

Als Oberbürgermeister von Neumünster.

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Die Gemein­de­ord­nung Schles­wig Hol­steins legt die Auf­ga­ben eines Ober­bür­ger­meis­ters fest:

Die Bür­ger­meis­te­rin oder der Bür­ger­meis­ter lei­tet die Ver­wal­tung der Gemein­de in eige­ner Zustän­dig­keit nach den Zie­len und Grund­sät­zen der Gemein­de­ver­tre­tung und im Rah­men der von ihr bereit­ge­stell­ten Mittel.

Für Neu­müns­ter über­setzt heißt das: „Die Ober­bür­ger­meis­te­rin oder der Ober­bür­ger­meis­ter lei­tet die Ver­wal­tung der kreis­frei­en Stadt Neu­müns­ter in eige­ner Zustän­dig­keit nach den Zie­len und Grund­sät­zen der Rats­ver­samm­lung und im Rah­men der von ihr bereit­ge­stell­ten Mittel.“

Die Neumünsteranerinnen und Neumünsteraner wählen den Chef der Verwaltung

Ich durf­te als Geschäfts­füh­rer zwei mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men mit mehr als 50 Mit­ar­bei­tern lei­ten und ich habe in mei­nem zwan­zig­jäh­ri­gen beruf­li­chen Leben vie­le Kom­mu­nal­ver­wal­tun­gen wie hier in Neu­müns­ter gesehen.

Die­se Erfah­run­gen hel­fen mir bei der Arbeit als Ober­bür­ger­meis­ter, um den in der Regel enga­gier­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern täg­lich ver­nünf­ti­ge Rah­men­be­din­gun­gen und Struk­tu­ren zu schaf­fen, damit sie ihre Auf­ga­be zum Woh­le der All­ge­mein­heit erfolg­reich erfül­len können.

Rathaus Neumünster
Foto: Cars­ten Wiegmann

Der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung „nach den Zielen und Grundsätzen der Ratsversammlung“

Wir, in Poli­tik und Ver­wal­tung, müs­sen unse­re Art Poli­tik zu machen ver­bes­sern. Das heißt für mich als Ober­bür­ger­meis­ter in aller­ers­ter Linie: wir dür­fen nicht mehr nur Ent­schei­dun­gen für die Men­schen Fäl­len, wir müs­sen die Ent­schei­dun­gen mit den Men­schen fällen.

Die Rats­mit­glie­der sind die Abge­ord­ne­ten der Neu­müns­te­ra­ner Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Gemein­sam enst­schei­den wir durch Gesprä­che und Bera­tun­gen über grund­sätz­li­che, das Leben aller betref­fen­de The­men, wie Kli­ma­schutz, Woh­nungs­bau oder etwa Sicher­heit in der Stadt.

Der Oberbürgermeister leitet die Verwaltung „im Rahmen der bereitgestellten Mittel“

Haus­halts­kon­so­li­die­rung ist kein Selbst­zweck. Sie war und ist not­wen­dig, um hand­lungs­fä­hig zu bleiben. 

Die Inves­ti­tio­nen, die Neu­müns­ter benö­tigt, kön­nen nicht alle aus dem kom­mu­na­len Haus­halt bestrit­ten wer­den. Des­halb set­ze ich mich dafür ein, dass För­der­mit­tel und Inves­ti­tio­nen in die Stadt flie­ßen, die Woh­nen, Städ­te­bau, Kunst und Kul­tur, Sport fördern.

Meine Aufgabe zusammengefasst 

Aus dem „Juris­ten­deutsch“ der Kom­mu­nal­ord­nung über­set­ze ich die Auf­ga­be als Ober­bür­ger­meis­ter für Neu­müns­ter wie folgt:

  1. Ich über­neh­me die Ver­ant­wor­tung, eine leis­tungs­fä­hi­ge Ver­wal­tung zu schaf­fen und die­se fach­lich zu leiten.
  2. Ich über­neh­me die Ver­ant­wor­tung, dass die Zie­le und Grund­sät­ze der Rats­ver­samm­lung, also auch die Beschlüs­se der Rats­ver­samm­lung, kon­se­quent umge­setzt werden.
  3. Ich über­neh­me die Ver­ant­wor­tung, dass die Bevöl­ke­rung als Gan­zes und die ein­zel­nen Inter­es­sens­grup­pen in die­se Ent­schei­dun­gen zuver­läs­sig mit ein­ge­bun­den werden.
  4. Ich über­neh­me die Ver­ant­wor­tung, dass Neu­müns­ter die finan­zi­el­len Chan­cen auch nutzt.